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Wann muss der Vermieter eine Renovierung ankündigen?

  • Autorenbild: Julian S.
    Julian S.
  • 7. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Vermieter haben das Recht, ihre Immobilie instand zu halten und zu modernisieren. Doch wann und wie müssen sie eine Renovierung ankündigen? Welche Fristen gelten und welche Rechte haben Mieter? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Punkte.





Pflicht zur Ankündigung von Renovierungsmaßnahmen

Grundsätzlich müssen Vermieter geplante Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen frühzeitig ankündigen. Das ist besonders wichtig, wenn die Arbeiten mit erheblichen Einschränkungen für den Mieter verbunden sind. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 555c BGB.



Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung

  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (z. B. Reparaturen oder Wartungsarbeiten) müssen nur angekündigt werden, wenn sie größere Eingriffe in die Nutzung der Wohnung bedeuten.

  • Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische Sanierung, neue Heizungsanlage) müssen mindestens drei Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.


Inhalt der Modernisierungsankündigung

Laut Gesetz muss die Ankündigung folgende Informationen enthalten:

  1. Art und Umfang der Arbeiten (z. B. Austausch der Fenster, Dämmung der Fassade)

  2. Beginn und Dauer der Maßnahmen

  3. Erwartete Mietänderung (falls eine Modernisierungsmieterhöhung geplant ist)

  4. Hinweise auf Härtefälle (Mieter können sich unter bestimmten Umständen gegen die Modernisierung wehren)


Fristen für die Ankündigung

  • Modernisierung: Mindestens drei Monate vor Beginn muss der Vermieter die Maßnahme schriftlich ankündigen.

  • Instandhaltungsmaßnahmen: Hier gibt es keine feste Frist, aber der Vermieter sollte eine angemessene Vorlaufzeit gewähren.


Rechte des Mieters bei Renovierungen

Mieter haben das Recht, gegen unzumutbare Renovierungen vorzugehen. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Härteeinwand (§ 555d BGB): Wenn die Modernisierung eine unzumutbare Belastung darstellt (z. B. gesundheitliche Gründe, hohe finanzielle Belastung), kann der Mieter der Maßnahme widersprechen.

  • Mietminderung: Bei starken Beeinträchtigungen (z. B. Lärm, Dreck, eingeschränkte Nutzung der Wohnung) können Mieter ihre Miete mindern.

  • Sonderkündigungsrecht: Bei angekündigten Modernisierungsmaßnahmen haben Mieter das Recht, mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen.


Was passiert, wenn der Vermieter die Ankündigungspflicht verletzt?

  • Fehlt die Ankündigung oder ist sie fehlerhaft, darf der Vermieter die geplante Mieterhöhung nicht durchsetzen.

  • Mieter können sich gegen eine unrechtmäßige Modernisierung gerichtlich wehren.



Fazit:


Wann und wie muss eine Renovierung angekündigt werden?

  • Instandhaltungen brauchen keine feste Frist, sollten aber mit Vorlauf angekündigt werden.

  • Modernisierungen müssen drei Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.

  • Mieter haben Rechte: Härteeinwand, Mietminderung und Sonderkündigung sind möglich.

Vermieter sollten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Streit mit Mietern zu vermeiden. Wer unsicher ist, kann sich rechtlich beraten lassen.

 
 
 

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