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Heizungstausch 2026: was gilt, was gefördert wird, was es kostet

Autorenbild: Julian S.
Julian S.
6. Sept.
4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Die 30-Jahre-Regel für alte Kessel wurde gestrichen.

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, bis Januar 2027 in dieser Höhe.

  • Mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent.

  • Förderfähig sind für die erste Wohneinheit maximal 28.000 Euro, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 22.400 Euro.

  • Der Effizienzbonus von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen ist seit Juli 2026 entfallen.

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Beim Heizungstausch reden fast alle über Technik, obwohl die wichtigere Frage eine andere ist: Musst du überhaupt? Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein.

Wir kaufen im Allgäu Häuser, in denen Kessel von 1992 stehen und tadellos laufen. Und wir sehen regelmäßig Eigentümer, die aus Angst vor angeblichen Pflichten überstürzt tauschen. Deshalb hier die Lage sortiert, Stand September 2026.

Was Pflicht ist und was nicht

Die frühere Regelung, dass Öl- und Gasheizkessel mit Konstanttemperatur nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden müssen, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ersatzlos entfallen.

Das heißt konkret: Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen. Sie darf repariert werden. Es gibt keine Frist, zu der sie raus muss.

Anforderungen greifen erst in dem Moment, in dem du ohnehin eine neue Heizung einbaust, weil die alte kaputt ist oder du dich dafür entscheidest. Dann gelten Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien, abhängig unter anderem von der kommunalen Wärmeplanung.

Was dagegen weiterhin gilt und regelmäßig übersehen wird: die Dämmpflicht für zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Sie greift nach jedem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren. Mehr dazu in unserem Artikel zur Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel.

Die Förderung 2026 in Zahlen

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen. Der Zuschuss kommt über die KfW.

Baustein

Höhe

Grundförderung

30 %

Zusatzboni, gedeckelt

bis 70 % gesamt

Einkommensbonus bis 30.000 € Haushaltseinkommen

bis 80 % gesamt

Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit

28.000 €

Maximaler Zuschuss

22.400 €

Zwei Punkte, die man wissen sollte:

Der frühere Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmenutzung ist entfallen. Wer damit gerechnet hat, muss neu rechnen.

Die Grundförderung von 30 Prozent gilt bis Januar 2027 in dieser Höhe. Was danach kommt, steht noch nicht fest. Wer ohnehin plant, hat also ein Zeitfenster.

Die genauen Bedingungen und den Antragsweg findest du direkt bei der KfW.

Der Antrag kommt vor dem Auftrag

Der häufigste und teuerste Fehler: erst beauftragen, dann Förderung beantragen.

Eine bereits begonnene Maßnahme wird nicht gefördert. Der übliche Weg ist ein Vertrag mit dem Fachbetrieb, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht. Damit hast du den Handwerkertermin gesichert, ohne den Anspruch zu verlieren.

Bei den Vorlaufzeiten im Allgäu ist das kein Detail: Wer im Herbst einen Termin für das Frühjahr will, muss den Antrag entsprechend früh stellen.

Heizungstausch im Altbau: die ehrliche Rechnung

Hier wird es unbequem. Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. Im gut gedämmten Neubau mit Fußbodenheizung sind 35 Grad normal. Im unsanierten Haus von 1975 mit den originalen Heizkörpern können es 65 Grad sein.

Was das praktisch bedeutet:

  • Unter 55 Grad Vorlauf: Wärmepumpe funktioniert wirtschaftlich, oft ohne weitere Maßnahmen.

  • 55 bis 65 Grad: Es geht, aber die Stromkosten steigen spürbar. Größere Heizkörper in den kritischen Räumen können das lösen und sind günstiger als eine Komplettsanierung.

  • Über 65 Grad: Erst die Hülle, dann die Heizung. Sonst zahlst du die schlechte Dämmung über den Stromzähler ab.

Vor jeder Entscheidung gehört deshalb ein hydraulischer Abgleich und eine Heizlastberechnung. Das kostet ein paar hundert Euro und beantwortet die Frage, um die es eigentlich geht.

Die Reihenfolge, die sich rechnet

Wenn Budget für mehrere Maßnahmen da ist, gilt fast immer dieselbe Reihenfolge:

  1. Oberste Geschossdecke dämmen. Günstigste Maßnahme, schnellste Amortisation, ohnehin oft Pflicht.

  2. Fenster, wenn sie noch einfach verglast oder undicht sind.

  3. Heizung tauschen, wenn die Vorlauftemperatur dadurch in einen sinnvollen Bereich kommt.

  4. Fassade, als teuerste Maßnahme zuletzt.

Wer die Heizung an den Anfang stellt, dimensioniert sie für ein Haus, das es nach der Sanierung nicht mehr gibt. Mehr dazu in unserem Artikel zum energieeffizienten Sanieren.

Was das für Käufer und Verkäufer heißt

Für Käufer: Eine alte, funktionierende Heizung ist kein Ausschlusskriterium, aber ein Verhandlungspunkt. Rechne den Tausch nach Abzug der Förderung in die Kalkulation ein und prüfe die Vorlauftemperatur, bevor du von einer Wärmepumpe ausgehst.

Für Verkäufer: Der Tausch kurz vor dem Verkauf rechnet sich meist nicht. Die Investition kommt selten vollständig im Preis an, und der Käufer hätte die Förderung selbst nutzen können. Was du stattdessen tun kannst: die Unterlagen sauber zusammenstellen, Wartungsprotokolle, Alter des Kessels, Verbrauchswerte der letzten drei Jahre. Transparenz nimmt dem Thema die Schärfe.

Was ein Tausch an deinem konkreten Objekt bedeutet, kannst du über unseren Kostenrechner durchgehen. Wenn du ein Objekt mit alter Heizung verkaufen willst und keine Lust auf die Diskussion hast: Wir kaufen im Allgäu so an, wie es ist. Über das Kontaktformular erreichst du uns.

Alle Angaben zu Förderung und Rechtslage: Stand September 2026. In diesem Bereich ändert sich häufig etwas, prüfe vor der Antragstellung den aktuellen Stand bei der KfW.

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Heizung 2026 austauschen?

Nein. Die frühere Pflicht, Öl- und Gaskessel mit Konstanttemperatur nach 30 Jahren stillzulegen, wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gestrichen. Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben und repariert werden. Anforderungen gelten erst, wenn du ohnehin eine neue Heizung einbaust.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Zusatzboni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt.

Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen ist entfallen, gleichzeitig wurde die Austauschpflicht für alte Kessel gestrichen. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt in dieser Höhe bis Januar 2027.

Funktioniert eine Wärmepumpe im unsanierten Altbau?

Technisch meist ja, wirtschaftlich nicht immer. Entscheidend ist die nötige Vorlauftemperatur. Liegt sie über 55 Grad, sinkt die Effizienz deutlich. Vor der Entscheidung gehört deshalb ein hydraulischer Abgleich und die Prüfung, ob größere Heizkörper oder eine Flächenheizung nötig sind.

Was kostet der Heizungstausch im Allgäu?

Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus liegen die Gesamtkosten inklusive Einbau meist im Bereich der 28.000 Euro, die auch als Förderobergrenze angesetzt sind. Nach oben geht es bei Erdwärme und aufwendiger Hydraulik deutlich weiter, nach unten selten.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor Beginn der Maßnahme. Ein bereits beauftragter oder begonnener Einbau wird nicht mehr gefördert. Üblich ist ein Vertrag mit dem Fachbetrieb, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht.

 
 
 

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